Können Sie Ihre Schulden nicht mehr fristgerecht tilgen? Erdrücken Sie die Zinsen? Was tun mit einem Mahnbescheid? Setzt Sie der Gerichtsvollzieher unter Druck?
Wenn sich Ihre finanzielle Situation immer mehr zuspitzt, kommen Sie zu uns,
der RFS Schuldnerhilfe Saarbrücken - Schnelle Soforthilfe.
In einem ersten kostenlosen Beratungsgespräch klären wir die Situation und zeigen verlässliche Wege auf, wie Sie damit umgehen können und sollten.
Informationen über Pfändungschutzkonto, Verbraucherinsolvenz und Restschuldbefreiung nach 3 Jahren, und kompetente Beratung für Hilfe bei Überschuldung oder ein schnelles Insolvenzverfahren.
Wir beantworten Ihre Fragen gerne!
Ein sogenanntes P-Konto soll Kontoinhaber schnell und unbürokratisch schützen. Beantragt wird es bei der Hausbank, wo Sie Ihr Girokonto führen.
Man kann kein P-Konto eröffnen. Es muss immer erst ein Giro/Guthabenkonto sein, welches sich dann auf Antrag in ein P-Konto umwandeln lässt. Zur Umwandlung sind die Banken verpflichtet.
- PrivatinsolvenzSaarbrücken
Die Bank darf Ihnen dafür nicht zusätzliche oder höhere Gebühren berechnen, als für ein normales Girokonto üblich. Das Girokonto bekommt einen P-Vermerk und die Schufa wird darüber informiert, weil sie kontrolliert, ob wirklich nur ein einziges P-Konto besteht. Sie haben nur das Recht auf ein P-Konto.
Auf diese ärte der BGH entsprechende Regelungen in den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutschen Bank für unwirksam. Dasselbe gilt demnach auch für den eingeräumten Überziehungskredit. Er muss ebenfalls gesondert gekündigt werden (BGH, Beschluss vom 18.07.2013, XI ZR 260/12)
Quelle: juris.bundesgerichtshof.de
Erstberatung bei Privatinsolvenz KOSTENLOS
Mit einem gerichtlichen Mahnbescheid macht ein Gläubiger seine Forderung geltend. Das Schreiben kommt von einem Mahngericht, wird per Post zugestellt und vom Briefzusteller mit dem Zustelldatum gekennzeichnet. Sie haben ab der Zustellung zwei Wochen Zeit darauf zu reagieren. Wenn Sie Widerspruch einlegen, kann es zu einem Klageverfahren kommen, wenn der Gläubiger seine Ansprüche gegenüber dem Gericht formuliert. Wenn der Gläubiger nichts unternimmt, ist die Angelegenheit beendet.
Wenn Sie keinen Widerspruch einlegen, kann der Gläubiger einen Vollstreckungsbescheid beantragen.
Sie sollten auf jeden Fall einen Juristen hinzuziehen, bevor die Frist von zwei Wochen vorbei ist, um sicher zu gehen, wie Sie handeln sollen.
SCHULDNERHILFE in SAARBRÜCKEN
Neue "Düsseldorfer Tabelle" ab 01. August 2015.
Zum Januar 2020 wurde die "Düsseldorfer Tabelle" geändert. Die Bedarfssätze unterhaltsberechtigter Kinder werden erhöht.
Die Erhöhung der Bedarfssätze unterhaltsberechtigter Kinder beruht auf dem verkündeten Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrages, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags.
Die Bedarfssätze für minderjährige Kinder der ersten Einkommensgruppe der Tabelle werden an die neuen Vorgaben der Mindestunterhaltsverordnung angepasst. So beträgt ab dem 1. Januar 2019 der monatliche Mindestunterhalt für Kinder der ersten Altersstufe (bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres) 354 Euro statt bisher 348 Euro, für Kinder der zweiten Altersstufe (bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres) 406 Euro statt bisher 399 Euro und für Kinder der dritten Altersstufe (vom 13. Lebensjahr bis zur Volljährigkeit) 476 Euro statt bisher 467 Euro.
Wie in der Vergangenheit werden die Bedarfssätze der 2. bis 5. Einkommensgruppe um jeweils 5 % und die der 6. bis 10. Einkommensgruppe um je 8 % des Mindestunterhalts erhöht. Die Bedarfssätze volljähriger Kinder bleiben hingegen unverändert.
Auf den Bedarf eines Kindes ist das Kindergeld anzurechnen. Ab dem 1. Juli 2019 soll das Kindergeld für ein erstes und zweites Kind von derzeit 194 Euro auf 204 Euro, für ein drittes Kind von derzeit 200 Euro auf 210 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind von derzeit 225 Euro auf 235 Euro angehoben werden. Das Kindergeld ist bei minderjährigen Kindern in der Regel zur Hälfte und bei volljährigen Kindern in vollem Umfang auf den Barunterhaltsbedarf anzurechnen.
Quelle: PM des OLG Düsseldorf www.olg-duesseldorf.nrw.de
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